Differenzbereinigung im Ständerat

Das „vorteilhafteste“ Angebot erhält den Zuschlag – Leistungsortsprinzip bleibt erhalten

Heute hat der Ständerat die Differenzbereinigung des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungsrecht (17.019) fortgesetzt.

Der Paradigmenwechsel ist gelungen. Die Formulierung, wonach in Zukunft das „vorteilhafteste“ statt das „wirtschaftlich günstigste“ Angebot den Zuschlag erhalten soll, ist in beiden Räten unbestritten. Ebenfalls bereinigt ist das Leistungsortsprinzip bei den Arbeitsschutzbestimmungen: Der Ständerat hat knapp mit 20 zu 17 Stimmen dem Nationalrat zugestimmt. Der Ständerat will ferner an der Streichung des Einsichtsrechts festhalten.

Das Geschäft gelangt nun am 12. Juni wieder in den Nationalrat und im Falle von bestehenden Differenzen am 13. Juni noch einmal in den Ständerat. Die Schlussabstimmung ist am Vormittag des 21. Juni zu erwarten.