Differenzbereinigung BöB im Nationalrat

Nationalrat hält an wichtigen Anliegen der AföB fest

Heute hat der Nationalrat über die Differenzbereinigung der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (17.019) beschlossen.

In den wesentlichen Punkten ist der Rat den Anträgen seiner Kommission gefolgt. Er will weiterhin dem „vorteilhaftesten“ statt dem „wirtschaftlich günstigsten“ Angebot den Zuschlag erteilen. Mit 155 zu 26 bei 3 Enthaltungen hat der Rat die Minderheit Walti abgelehnt und will am Leistungsortsprinzip bei den Arbeitsschutzbestimmungen festhalten. Die AföB begrüsst diese Beschlüsse im Hinblick auf einen echten Paradigmenwechsel im öffentlichen Beschaffungswesen.

Bei der Ausstandregel beantragte Nationalrat Beat Flach (glp/AG), dass die durch den Bundesrat vorgeschlagene abgeschwächte Anforderung beibehalten wird, damit auch in kleinen Märkten genügend Expertinnen und Experten für die Auslobung zur Verfügung stehen. Der Rat hat den Antrag mit 121 zu 64 Stimmen abgelehnt. Die AföB bedauert diesen Beschluss, welcher in Zukunft zu einer Verminderung der Qualität des Auslobungsprozesses führt.

Entgegen dem Ständerat will der Nationalrat bei Aufträgen ausserhalb des Staatsvertragsbereichs kein echtes Beschwerderecht. Ebenfalls gegen den Ständerat hat der Nationalrat beschlossen, an der verschärften Version des Einsichtsrechts festzuhalten. Für die AföB sind diese Beschlüsse unverständlich. Einerseits sollten Anbieter ungeachtet der Vergabestufe rechtlich gleichbehandelt werden. Das Einsichts- und Rückforderungsrecht verstösst gegen den elementaren Rechtsgrundsatz, wonach einmal geschlossene Verträge einzuhalten sind.