Sensation bei der BöB-Revision: Vorteilhaftestes Angebot soll Zuschlag erhalten
Das „vorteilhafteste Angebot“ soll den Zuschlag erhalten, hat die Wirtschaftskommission des Na-tionalrats (WAK-N) in ihrer letzten Sitzung zur Detailberatungen der Beschaffungsrechtsrevision (BöB) diese Woche entschieden. Neben der Plausibilität des Angebots soll auch die Verlässlich-keit des Preises bei den Zuschlagskriterien zwingend berücksichtigt werden.